Seit dem 28.05.2020 nicht mehr verfügbar!
Befristete Maßnahme für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen
Von der Corona-Krise betroffene KMU-Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden ab sofort unterstützt, wenn sie sich beraten lassen.
Bis zu 4.000 Euro werden ohne Eigenanteil und nicht rückzahlbar gefördert.
Ab sofort können Unternehmer einen Antrag für Beratungen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Unterstützt werden Leistungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro. Ein Eigenanteil muss nicht eingebracht werden.
Gefördert werden nur Beratungen, die von Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die – wie EasySales – bei der BAFA registriert sind.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die sich beraten lassen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die EU-rechtlichen Bedingungen der KMU und der De-minimis-Regelung müssen erfüllt sein.
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Die Antragsteller müssen im ersten Schritt die betrieblichen Auswirkungen des Corona-Virus begründen.
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Im Beratungsbericht sind die Gründe und dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen nachvollziehbar vom Beratungsunternehmen darzustellen
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Die Beratung muss nicht unbedingt vor Ort durchgeführt werden. Es kann ebenso online und telefonisch beraten werden.
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Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
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Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
Vereinfachte Beantragung des BAFA-Zuschusses
Das BAFA macht die Beantragung des Beratungszuschusses so einfach wie möglich:
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Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt .
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Die Kontoverbindung ist im Verwendungsnachweis einzutragen und muss mit der in der Beraterrechnung anzugebenden Kontoverbindung übereinstimmen.
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Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
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Im Rahmen des Antrags- und Verwendungsnachweisformulars erklärt sich der Antragsteller bereit, dass das BAFA den Zuschuss in voller Höhe direkt an den Berater auszahlt. Zugleich bestätigt er alle subventionserheblichen Angaben zur beabsichtigten / durchgeführten Beratung.
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Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
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Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen.
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Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen.
Bereite dein Unternehmen schon jetzt auf die Zeit nach Corona vor
Die Beratungen dienen dazu, neues Vertriebspotential zu entwickeln oder Möglichkeiten der Kundenbindung oder des Marketings zu erarbeiten, das schon jetzt auf die Zeit nach der Krise vorbereitet.
Jetzt gilt es alternative Vertriebsstrategien zu entwickeln oder sich ganz gezielt mit einer Akquisestrategie beschäftigen, die sofort nach der Krise ihre Wirkung entfaltet.
Jedes Unternehmen ist gut beraten, sich aktiv um den Kundenkontakt zu kümmern.
Dafür sollte die Art und Weise der Gesprächsrhetorik angepasst werden, damit die Kunden in ihrer Situation abgeholt und für die Zukunft motiviert werden.
Betroffene Unternehmen können EasySales als versierten Vertriebs- Kommunikations- und Marketingprofi per Videokonferenz und auch vor Ort bundesweit anfordern.
Die Unternehmen bekommen Impulse für angepasste Vertriebswege und Kundenbindung in der Krise.
Schnelle Hilfe, wenn dein Unternehmen unter der Corona-Krise leidet
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